[CfP] Update: Demokratieschutz durch Verbote? Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Maßnahmen gegen die extreme Rechte

Der Aufstieg der extremen Rechten, ihre flächendeckende Präsenz im parlamentarischen Raum und ihre politischen Landnahmen sind unübersehbar. Für die Landtagswahlen im Jahr 2026 rechnen manche Beobachter*innen damit, dass zumindest in Sachsen-Anhalt die AfD an der Regierung beteiligt, wenn nicht sogar den Ministerpräsidenten stellen wird.
Die verschiedenen Maßnahmen und Strategien, den Einfluss der extremen Rechten zurückzudrängen, werden kontrovers diskutiert. Auch die Frage eines Parteiverbots steht im Raum: Deutlich hörbar sind inzwischen die Stimmen, die sich für ein Verbot der AfD stark machen – als Ausdruck einer „wehrhaften Demokratie“, als Maßnahme des Schutzes von Demokratie und Minderheiten. Andere stehen einem Verbot der Partei skeptisch gegenüber – aus demokratietheoretischer Perspektive, weil sie die Erfolgsaussichten eines entsprechen Antrags gering einschätzen oder weil sie andere Maßnahmen für zielführender halten.
Weit weniger kontrovers werden Vereinsverbote diskutiert, ein vergleichsweise häufig eingesetztes Instrument gegen rechtsextremistische Strukturen. Was aber bewirken Verbote von Vereinigungen, deren „Zwecke oder […] Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder […] sich gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung oder [gegen] den Gedanken der Völkerverständigung richten“ tatsächlich? Woran lassen sich die Wirkungen von Vereinsverboten messen? Was versprechen sich die Initiator:innen von ihnen? Wo sind Grenzen ihrer Wirkungen erkennbar? Die grundlegende Frage lautet: Wie erwehren sich der demokratisch verfasste Staat und eine demokratische Gesellschaft ihrer Feinde von rechts? Wie „wehrhaft“ erweist sich die Demokratie?
Diesem Komplex widmet sich eine Tagung, die am 29. September 2026 an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) stattfinden wird. Die Tagung ist zugleich Abschlussveranstaltung des vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderten Projektes VerRexVer – Zur Wirkung von Verboten gegen rechtsextreme Vereinigungen, das seit 2023 als gemeinsames Forschungsprojekt an der HWR Berlin und der Hochschule Düsseldorf (HSD) durchgeführt wird. Die Tagung wird auch ein Rahmen sein, um zentrale Ergebnisse des Projektes vorzustellen und die Verbotspraxis gegen rechtsextreme Vereinigungen historisch, rechtswissenschaftlich und hinsichtlich ihrer Wirkungen einzuordnen und zu diskutieren.
Die interdisziplinär ausgerichtete Tagung bietet die Möglichkeit, neue theoretische und empirische Beiträge aus Forschungen zur übergeordneten Fragestellung „Wie erwehrt sich eine demokratische Gesellschaft ihrer Feinde von rechts?“ vorzustellen. Wir laden interessierte Fachwissenschaftler:innen insbesondere aus den Sozial-, Rechts-, Kultur-, Medien-, Politik- und Erziehungswissenschaften sowie aus der Rechtsextremismusforschung dazu ein, sich mit einem 20-minütigen Vortrag an der Tagung zu beteiligen.
Die Thematiken der übergeordneten Fragestellung werden in verschiedenen Panels in unterschiedlicher Perspektive aufgegriffen: So soll es zum einen intensiv um das Thema ‚Verbotspraxis‘ gehen, also um die Rahmenbedingungen, Anlässe, Entstehungsprozessen und Auswirkungen von Parteien-, Vereinigungs-, Veranstaltungs- oder Kennzeichenverboten. Wie werden sie aus unterschiedlichen Perspektiven, z.B. staatliche Stellen, Zivilgesellschaft, Medien, Betroffene der Verbote, wahrgenommen und bewertet. Weitere Panels befassen sich mit Rahmenbedingungen und Wirkungsweisen anderer staatlicher Maßnahmen sowie des demokratischen zivilgesellschaftlichen Engagements: Wie etwa wirkt straf- oder steuerrechtliches Vorgehen auf rechtsextreme Akteur:innen? Was genau sind die Effekte von punktuellen Interventionen, etwa durch Blockaden, Demonstrationen oder Kreativ-Aktionen? Was bewirkt langfristiges Handeln, z.B. im Rahmen von Bündnis- oder Vernetzungsarbeit? Hierbei ist auch zu fragen: Was passiert, wenn staatliche Repression ausbleibt oder zivilgesellschaftliche Interventionen fehlen bzw. „einschlafen“?

Wir freuen uns über Ihr/Dein Interesse an der Tagung und über die Zusendung von Abstracts. Ein Abstract soll einen Umfang von 1.000 Wörtern (Thema des Beitrags; theoretischer Rahmen; methodisches Vorgehen; zentrale Ergebnisse) nicht überschreiten und zusätzlich eine kurze biographische Angabe (200 Wörter) enthalten. Bereits anderorts publizierte Beiträge oder Vorträge bitte nicht erneut einreichen.
Wir bitten um Zusendung der Abstracts bis zum 7. Mai 2026 an folgende E-Mail-Adresse: konferenz2026@hwr-berlin.de

Save the date: 29. September 2026 in Berlin.